Tomas Renner leitet das Marketing bei Tagesspiegel Background, dem Berliner Fachmedium für Entscheider aus Wirtschaft und Politik. Er arbeitet in E-Commerce, Online-Marketing und Growth und war zuvor unter anderem bei idealo, Chrono24, Table.Briefings und eRecht24, wo er Head of Growth war.
Vergangene Vorträge
Freelancer & DSGVO - Richtiger Umgang mit Datenschutz macht Spaß!
Mittwoch, 15. Mai 2024, 10:00 Uhr
Ein Notizbuch mit Kundendaten, das auf dem Heimweg verloren geht, ist nach der DSGVO schon ein Datenschutzvorfall, auch ohne Computer. Das sagt Tomas Renner, Jurist und seit 20 Jahren im Online-Marketing, der im Mai 2024 auf der Freelance Unlocked 2024 erklärt, was Freelancer beim Datenschutz tun müssen, wenn ein Datenschutzbeauftragter nachfragt. Alle Aussagen geben seinen Stand von Mai 2024 wieder, Regeln können sich seitdem geändert haben.
**Worum es geht**
- Die Grundhaltung: Geh so mit fremden Daten um, wie du es dir für deine eigenen wünschst. Als Einzelunternehmer gelten für dich nach seiner Darstellung dieselben Pflichten wie für große Firmen.
- Zwei Datenquellen: die Daten deiner Kunden, etwa Rechnungen und Mailadressen, und die Daten der Kunden deiner Kunden. Sein Beispiel: Ein Entwickler baut eine Schnittstelle, über die Personalausweisbilder hochgeladen werden.
- Fünf Dinge, die er für jeden Freelancer anrät: Verantwortlichkeiten klären, technische und organisatorische Maßnahmen wie eine verschlüsselte Festplatte und einen abschließbaren Raum, ein Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge mit deinen Dienstleistern und eine aktuelle Dokumentation. Das Verzeichnis sei nach seiner Erfahrung eine Tabelle mit höchstens etwa 100 Zeilen und ein Tag Arbeit.
- Deine Rolle im Projekt: Er unterscheidet vier Konstellationen. Im Normalfall bist du Auftragsverarbeiter, der Auftraggeber gibt den Zweck vor. Dann schließt du den Auftragsverarbeitungsvertrag, bevor du anfängst.
- Aufbewahrung und Neuerungen: Geschäftliche E-Mails sollten laut ihm sechs bis zehn Jahre aufbewahrt werden. Das Impressum bleibt Pflicht, seine Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz statt des Telemediengesetzes. Die alte Zeile mit dem Verweis auf das TMG kannst du laut ihm streichen oder anpassen.
**Aus der Fragerunde**
Einen Cloud-Dienst ohne Auftragsverarbeitungsvertrag zu nutzen, hält er auch unter Freelancern für nicht möglich. Bei der gemeinsamen Verantwortung von Auftraggeber und Freelancer sei er unsicher und rät im Zweifel zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
**Für wen**
Für Freelancer, die Kundendaten verarbeiten und ihre Datenschutzpflichten verstehen wollen. Das ist keine Rechtsberatung.