Freiberufliche Tätigkeit in der Schweiz. Wie funktioniert das?

Mittwoch, 15. Mai 2024, 10:00 Uhr

Melinda Braunke

Senior Consultant und Head Temp bei Rockstar Recruiting

Bis zu 90 Tage im Kalenderjahr lassen sich Schweizer Projekte nach Melinda Braunke mit einem normalen Dienstleistungsvertrag und einer Online-Meldung erledigen, danach braucht es eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Braunke ist Senior Consultant bei einer Tech-Recruiting-Agentur. Im Mai 2024 zeigt sie auf der Freelance Unlocked 2024, woran Selbstständigkeit in der Schweiz scheitern kann und welchen Weg sie empfiehlt. Die Angaben gelten für Mai 2024, Regeln und Sätze können sich seitdem geändert haben.

**Worum es geht**

- Unter 90 Tagen: Dienstleistungsvertrag und eine Meldung pro Einsatztag beim Kanton des Kunden. Steuern und Sozialversicherung bleiben laut ihr in Deutschland. Die Grenze gilt pro Kalenderjahr, Verträge lassen sich nicht aneinanderreihen.
- Über 90 Tagen: Als EU-Bürger hast du mit dem Arbeitsvertrag eines Schweizer Arbeitgebers Anspruch auf eine Bewilligung.
- Anerkannte Selbstständigkeit: Die AHV prüft jedes Projekt einzeln und nach der gelebten Praxis, nicht nach dem Vertragstext. Kriterien seien unter anderem ein einziger Kunde, Laptop und E-Mail-Adresse vom Kunden, feste Meetings und Arbeitszeiten, mehr als 90 Tage Laufzeit und mehr als die Hälfte der Arbeitszeit. Die Folgen einer Neubewertung trägt das Unternehmen, deshalb verlangten Kunden oft eine befristete Anstellung.
- Ihr Weg, und das Geschäft ihrer Agentur: der Schweizer Personalverleih. Du bist für die Projektdauer beim Verleiher angestellt und rechnest Stunden ab, Lohn und Rechnungen übernimmt er. Mit der deutschen Arbeitnehmerüberlassung sei das nicht vergleichbar.
- Ihr Rechenbeispiel: 100 Franken brutto pro Stunde, Wohnort Zug mit 10,62 Prozent Quellensteuer gegenüber 16,64 Prozent in Zürich. Frag immer, ob die 100 Franken dein Brutto oder das Arbeitgeber-Brutto sind, der Unterschied liege bei etwa 10 Prozent.

**Aus der Fragerunde**

Eine deutsche GmbH umgehe die Hürden nicht, ab 90 Tagen brauche die Person eine Bewilligung. Bei einem Remote-Projekt von Deutschland aus unter 90 Tagen genüge der normale Vertrag.

**Für wen**

Für Freelancer, die ein Projekt für einen Schweizer Kunden prüfen. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung.