Selbständige in die Rentenversicherung? Die Pläne der Bundesregierung
Mittwoch, 15. Mai 2024, 10:00 Uhr
Rolf Schmachtenberg
Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit für alle neuen Selbstständigen ohne Pflichtsystem: So steht es im Koalitionsvertrag der damaligen Bundesregierung, und so erklärt es Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Mai 2024 auf der Freelance Unlocked 2024. Er schildert, warum die Politik das Thema anfasst und welche Fragen noch offen sind. Alle Aussagen geben den Stand von Mai 2024 wieder, Pläne und Rechtslage können sich seitdem geändert haben.
**Worum es geht**
- Warum die Reform: Solo-Selbstständige legen nach den Zahlen, die er zeigt, seltener Geld zurück als Beschäftigte (33 gegenüber 42 Prozent) und beziehen im Alter häufiger Grundsicherung. Betroffen sei nach seiner Aussage nur etwa ein Fünftel der Selbstständigen.
- Nur neue Selbstständige: Das erspare Altersgrenzen und Streit um Vertrauensschutz für den Bestand. Wer als neu gilt, sollen Karenzzeiten regeln, die noch ausgehandelt werden.
- Wahlfreiheit: gesetzliche Rente oder ein privates Produkt, das insolvenz- und pfändungssicher sein muss. Ob es auch Erwerbsminderung und Hinterbliebene absichern soll, sei offen, er hält das für zu teuer.
- Beiträge: Der Regelbeitrag (laut ihm rund 600 €) bleibt, dazu soll ein einkommensgerechter Beitrag kommen, berechnet nach dem Einkommen des Vorvorjahres. Geplant seien außerdem zwei beitragsfreie Gründungsjahre und ein Übergangsbereich bis 2.000 €. Auch der hohe Mindestbeitrag zur Krankenversicherung soll fallen, das sei politisch aber nicht gesichert.
- Digital: Die Daten sollen im Hintergrund zwischen Gewerbeamt, Finanzamt und Rentenversicherung laufen, damit wenig neue Bürokratie entsteht.
**Aus der Fragerunde**
Warum Beamte nicht einzahlen: Sie wären für die Rentenversicherung wegen der höheren Lebenserwartung ein teures Risiko, und der Kanzler habe "Finger weg" gesagt. Zur Scheinselbstständigkeit: Die Pflicht mildere das Problem, klare Kriterien habe bisher niemand gefunden. Ein Opt-in bestehender Freelancer in den Regelbeitrag wäre für ihn ein denkbares positives Kriterium. Ein Dialog zur Statusfeststellung sei nach dem Rentenpaket geplant.
**Für wen**
Für Freelancer, die nachvollziehen wollen, was die Politik 2024 für ihre Altersvorsorge plante. Das ist keine Rechts- oder Rentenberatung.