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Vortrag

Scheinselbstständigkeit verstehen: Rechtliches für Freelancer verständlich erklärt

  • Aufgezeichnet auf der FUN25
  • 42:03
  • Deutsch
FUN / Vortrag
FUN25 Hartmut Paul

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Vor 35 Jahren war Hartmut Paul Betriebsprüfer der Rentenversicherung und hat, wie er sagt, das Gegenteil von dem erzählt, was er in diesem Vortrag erzählt. Zuletzt arbeitete er als Sachverständiger für Sozialversicherungsrecht und schildert hier Fälle, in denen Auftraggeber nach Jahren mit Freelancern hohe Nachforderungen bekamen, einer davon über 780.000 €. In seinem Vortrag am 15. Mai 2025 erklärt er, wie Prüfungen ablaufen und wo das Risiko tatsächlich liegt. Alle Aussagen sind sein Stand von damals, Rechtslage und Praxis können sich seitdem geändert haben. Das ist keine Rechtsberatung.

Worum es geht

  • Wer zahlt: Stellt eine Prüfung Scheinselbstständigkeit fest, trägt nach seiner Darstellung der Auftraggeber die Beiträge, rückwirkend und mit 1 Prozent Säumniszuschlag pro Monat. Ein Rückgriff auf den Freelancer ist nicht erlaubt, auch nicht per Vertragsklausel. Das Risiko für dich ist ein anderes: Der Auftraggeber ist danach weg.
  • Was nicht mehr zählt: Gewerbeschein, Rechnungen mit Umsatzsteuer, eigene Räume oder ein Vertrag, der Selbstständigkeit festschreibt, entlasten laut ihm in der Prüfung kaum noch. Mehrere Auftraggeber zählen für die eigene Rentenversicherungspflicht, nicht für die Frage der Scheinselbstständigkeit.
  • Wie Fälle entstehen: Betriebsprüfungen beim Auftraggeber alle vier Jahre, Kontenklärung oder Rentenantrag, Zollkontrollen und anonyme Anzeigen. Eine saubere Prüfung schützt nicht vor der nächsten.
  • Was schützt: Ein Statusfeststellungsverfahren gibt nach seiner Erfahrung dauerhaften Vertrauensschutz, aber nur für diesen einen Auftraggeber und nur gut vorbereitet. Dazu ein klarer Auftritt mit Website und Logo, Angebot und Annahme statt langer Verträge.

Sein wichtigster Rat

Wenn Post von der Rentenversicherung kommt: Ruhe bewahren. Die meisten Fehler passieren in der Hektik.

Aus der Fragerunde

Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, zahlt der Auftraggeber die vollen Sozialbeiträge, freiwillige Beiträge bekommst du nicht zurück. Sitzt der Auftraggeber im Ausland, sieht er wenig Risiko. Bei Vermittlern ist offen, wer als Auftraggeber gilt, die Gerichte urteilen unterschiedlich.

Für wen

Für Freelancer, die verstehen wollen, wie Prüfer auf ihre Aufträge schauen.