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Scheinselbstständigkeit vermeiden als Freelancer

  • Dienstag, 21. April 2026
  • 16:00–17:00 Uhr (Berliner Zeit)
  • Deutsch
FUN / Webinar
Deutsch Benno Grunewald
1:10:03

Worum es geht

Am 21. April 2026 erklärte der Rechtsanwalt Benno Grunewald in einem Live-Webinar, wie er das Thema Scheinselbstständigkeit sortiert. Sein Ausgangspunkt: Der Begriff vermischt vier verschiedene Lagen, und wer sie nicht trennt, kommt zu falschen Folgen. Alle Aussagen sind seine Sicht als Anwalt zu diesem Zeitpunkt. Zahlen und Rechtslage können sich seitdem geändert haben, es ist keine Rechtsberatung.

Worum es geht

  • Vier Kategorien: echte Selbstständigkeit; Selbstständigkeit mit Rentenversicherungspflicht; abhängige Beschäftigung; und die noch ungeklärte Lage, die man „scheinselbstständig“ nennt. Dauerhaft gebe es das nicht, geprüft werde immer ein einzelnes Auftragsverhältnis.
  • Auftraggeber ist der unmittelbare Vertragspartner. Bei Dreiecksverhältnissen trägt also der Vermittler das Risiko, nicht der Endkunde.
  • Bewertung: Das Gesetz nennt nur Weisungen und Eingliederung. Dazu kommen Kriterien wie Arbeitsmittel und unternehmerisches Risiko. Es gilt eine Gesamtbewertung im Einzelfall.
  • Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Sie kann greifen, wenn man keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter hat (er nennt eine Grenze von 603 € im Monat) und auf Dauer im Wesentlichen nur einen Auftraggeber. Die Rentenversicherung nutzt als Maßstab die Fünf-Sechstel-Regel und etwa ein Jahr. Die steht laut ihm nicht im Gesetz und wurde von Gerichten nicht bestätigt.
  • Wer trägt das Risiko? Bei abhängiger Beschäftigung zu 100 Prozent der Auftraggeber, vertraglich nicht abwälzbar. Bei der Rentenversicherungspflicht der Selbstständige selbst. Nachforderungen reichen bis zu vier Jahre zurück.
  • Er rät eher vom Statusfeststellungsverfahren ab (seine Erfahrung) und empfiehlt, Aufträge über Bestellungen und AGB statt klassischer Verträge zu regeln. Das Risiko lasse sich senken, nicht auf null.

Aus der Fragerunde

Ein Mitarbeiter schützt vor der Rentenversicherungspflicht, nicht vor der Scheinselbstständigkeit, Familienmitglieder können Angestellte sein, freiwillige Beiträge können eine Prüfung auslösen, und für Existenzgründer gibt es eine Befreiung für drei Jahre.

Für wen

Für Freelancer und Auftraggeber, die die Begriffe sauber trennen wollen.