Scheinselbständigkeit, Rentenversicherungspflicht und Verträge für Selbständige

May 15, 2024 10:00

Benno Grunewald

Expert on False Self-Employment

Scheinselbstständigkeit sei kein Status, sondern ein Schlagwort für eine ungeklärte Lage: So erklärt es Benno Grunewald, Fachanwalt für Steuerrecht mit Schwerpunkt Freelancer, im Mai 2024 auf der Freelance Unlocked 2024. Er trennt zwei Fragen, die in Foren oft vermischt werden: Besteht Sozialversicherungspflicht, und wenn nicht, bist du als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig? Alle Aussagen geben den Stand von Mai 2024 wieder, Rechtslage und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

**Worum es geht**

- Wer Auftraggeber ist: der unmittelbare Vertragspartner, bei einem Vermittler also die Unternehmensberatung und nicht der Endkunde. Mehrere Endkunden über einen Vermittler zählen daher nicht als mehrere Auftraggeber.
- Sozialversicherungspflicht: Das Gesetz nenne nur Eingliederung und Weisungsgebundenheit, alle weiteren Kriterien stammten aus Urteilen, jeder Fall bleibe ein Einzelfall. Das Risiko trägt aus seiner Sicht zu 100 Prozent der Auftraggeber, meist mit Nachzahlungen für bis zu vier Jahre. Klauseln, die Beiträge vom Freelancer zurückholen sollen, seien wirkungslos.
- Rentenversicherungspflicht: Greift, wenn du auf Dauer im Wesentlichen nur einen Auftraggeber und keine eigenen Mitarbeiter hast. Die Rentenversicherung wende dafür eine Fünf-Sechstel-Regel an (etwa 83 Prozent des Honorars), die er für willkürlich hält. Hier liegt das Risiko bei dir. Der Regelbeitrag lag 2024 laut ihm bei rund 640 € im Monat.
- Statusverfahren: Er rät davon ab. Seit der Reform könne die Rentenversicherung den Endkunden einbeziehen, danach ende das Auftragsverhältnis oft.
- Verträge: Statt eines Rahmenvertrags empfiehlt er AGB mit Einzelbestellungen, weil die Rentenversicherung Rahmenverträge als Zeichen langer Zusammenarbeit lese. Auch die gelebte Praxis müsse zum Vertrag passen, ein Nullrisiko gebe es nicht.

**Aus der Fragerunde**

Eine GmbH schütze nicht vor der Rentenversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers, wenn er nur einen Auftraggeber hat. Freelance-Entwicklerverträge seien nach seiner Erfahrung zu etwa 90 Prozent Dienst-, nicht Werkverträge.

**Für wen**

Für Freelancer und ihre Auftraggeber, die Begriffe und Risikoverteilung verstehen wollen. Das ist keine Rechtsberatung.